

Wenn Gesundheit und Haushalt nicht zusammenpassen
Unterstützung im Alltag bei Krankheit – von Ihrer Krankenkasse bezahlt
Bei einer schweren Erkrankung oder akuten Verschlechterung fehlt oft die Kraft für den Alltag. Wir helfen Ihnen dabei, sich ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren – mit einer liebevollen, hilfsbereiten Haushaltshilfe.
Unsere festangestellten Kräfte übernehmen das für Sie – schnell, unkompliziert und mit Herz.
Weniger Stress im Haushalt – mehr Kraft für die Gesundheit
Wenn Sie krank sind, fehlt oft die Kraft für den Haushalt. Unser Herzchen-Team ist genau dann zur Stelle, wenn Sie Hilfe im Alltag benötigen – verlässlich, herzlich und mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Reinigung Ihrer Wohnräume sowie Wäschepflege und Küchenordnung
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Erledigung notwendiger Einkäufe und Alltagserledigungen im Haushalt
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Zubereitung gesunder Mahlzeiten – angepasst an Ihre Situation
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Unterstützung bei der Kinderbetreuung (falls gewünscht)
›Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es allein nicht mehr geht‹

Mit Herz, Erfahrung und Verständnis sind wir an Ihrer Seite
Gesetzlich geregelte
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Eine Haushaltshilfe während einer Erkrankung wird zu großen Teilen von der Krankenkasse bezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Ärztliche Bescheinigung über medizinische Notwendigkeit (z. B. schwere Infekte, Bettlägerigkeit, akute Verschlechterung)
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Keine Person im Haushalt, die helfen kann
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Antragstellung vor Inanspruchnahme
Wir kümmern uns um die komplette Antragsstellung, Sie benötigen nur das ärztliche Attest.
Warum CallMiRA – Haushaltshilfe mit Herz?
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Kostenfreie persönliche Beratung
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Übernahme der Antragsstellung
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Vermittlung festangestellter Haushaltshilfen
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Herzlicher Service mit persönlichem Ansprechpartner
Hinweis zu den Kosten:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe – es fällt lediglich die gesetzlich geregelte Zuzahlung an: 10 % des Tagessatzes, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag.
Gut zu wissen:
Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung auf Zuzahlungsbefreiung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
