

Fragen auf Ihre Antworten
FAQ – Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Wenn Sie aufgrund einer medizinischen Situation Ihren Alltag vorübergehend nicht selbst bewältigen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe – ganz oder teilweise finanziert von Ihrer Krankenkasse.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Antworten kurz und verständlich erklärt.
Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit
Warum übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Schwangerschaft
& Entbindung
Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben und die Haushaltsführung für Sie zeitweise nicht möglich ist.
Krankheit
Wenn Sie durch eine akute körperliche oder psychische Erkrankung im Alltag eingeschränkt sind und Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.
Operation oder
Unfall
Wenn Sie sich nach einer OP erholen oder körperlich nicht belastbar sind und aus diesem Grund Ihren Haushalt zeitweise nicht selbst führen können.
*Rechtsgrundlage: § 38 SGB V – Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie vorübergehend bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wenn Sie diese aufgrund einer medizinischen Situation nicht selbst erledigen können. Die Unterstützung ist alltagsnah, praktisch und orientiert sich an dem, was Ihnen im Alltag wirklich hilft – wir übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten.
Was sind die Aufgaben einer Haushaltshilfe?
Unsere Haushaltshilfen unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben wie:
-
Reinigung von Wohnräumen, Küche und Bad
-
Wäsche waschen und bügeln
-
Einkäufe und Besorgungen
-
Alltagsorganisation im Haushalt
-
Zubereitung einfacher Mahlzeiten
Wie stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse?
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung (z. B. vom Hausarzt, Frauenarzt oder Krankenhaus).
Darin wird bestätigt, warum und für welchen Zeitraum Sie Unterstützung im Haushalt benötigen.
Alles Weitere klären wir gern gemeinsam – inklusive Beantragung, Kommunikation mit der Krankenkasse und organisatorischen Schritten.
Wie viele Stunden werden übernommen?
Das richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Typischerweise sind 3 bis 6 Stunden pro Tag möglich – in besonderen Situationen auch mehr.
Ihre Krankenkasse entscheidet auf Basis der ärztlichen Bescheinigung.
Muss ich etwas dazu zahlen?
Für gesetzlich Versicherte gilt die übliche Zuzahlungsregelung: Sie zahlen 10 % der bewilligten Kosten pro Tag, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder nach der Entbindung, entfällt die Zuzahlung vollständig.
Wir prüfen gern gemeinsam mit Ihnen, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt.
Wie lange dauert es, bis die Haushaltshilfe starten kann?
In vielen Fällen sehr schnell. Sobald Ihre Unterlagen vorliegen und die Krankenkasse den Bedarf bestätigt hat, können wir kurzfristig unterstützen.
Was gilt, wenn Kinder im Haushalt leben?
Wenn kleine Kinder im Haushalt leben, berücksichtigt die Krankenkasse das bei der Prüfung Ihres Anspruchs besonders. Je jünger das Kind, desto höher wird der Unterstützungsbedarf bewertet.
Vor allem bei Erkrankung, Schwangerschaft oder nach einer Geburt ist die Chance auf eine Bewilligung sehr hoch, da Kinder im Alltag betreut werden müssen.
Was gilt, wenn ich alleinerziehend bin?
Alleinerziehende haben oft einen besonders hohen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Da kein zweiter Erwachsener im Haushalt lebt, gilt der Unterstützungsbedarf als objektiv höher.
Die Krankenkassen bewerten diese Situation in der Regel positiv.
Was gilt, wenn mein Partner zu Hause lebt?
Wenn ein Partner im Haushalt lebt, prüft die Krankenkasse, ob dieser die Haushaltsführung übernehmen kann und darf. Berufstätigkeit, Schichtarbeit oder eine eigene gesundheitliche Einschränkung können jedoch dazu führen, dass der Bedarf weiterhin anerkannt wird. Wir helfen Ihnen gern einzuschätzen, wie Ihre Situation bewertet wird.
Zuverlässig, mitfühlend und persönlich.
Wir begleiten Sie
Schritt-für-Schritt
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben oder Sie brauchen Unterstützung bei der Beantragung, sind wir jederzeit für Sie da.
Wir helfen Ihnen bei:
-
der Prüfung Ihres Anspruchs
-
der ärztlichen Bescheinigung
-
der Antragstellung bei der Krankenkasse
-
der Organisation der Einsätze
-
allen Fragen rund um Ihren individuellen Bedarf

Jetzt Anspruch prüfen lassen
Rufen Sie uns an:
0800 5 194 194
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr – gebührenfrei
Wir melden uns innerhalb von 2 Stunden zurück – zuverlässig und persönlich.

